Google Fonts Urteil - Was kann ich unternehmen?

Am 20.01.2022 urteilte das Landgericht München im Verfahren gegen eine Websitebetreiberin auf Unterlassung der Weitergabe der IP-Adresse an Google. Wir möchten Ihnen hier einen Überblick zum Problem geben und Ihnen mit unserem Google Fonts Testing-Tool die Möglichkeit geben zu prüfen, ob Sie betroffen sind.

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Google Fonts Checker

Bin ich vom Google Fonts Urteil betroffen? Geben Sie einfach Ihre Website ein. Unser Tool prüft, ob Google Fonts lokal, also DSGVO-konform eingebunden ist oder ob es Handlungsbedarf gibt. Wir bieten Ihnen eine kostengünstige Änderung der Einbindung Ihrer Schriftarten an.

Dieses Website-Tool bietet keine Garantie, dass die bereitgestellten Daten zuverlässig sind. Für eine zuverlässige Analyse sollte zu Ihrer Sicherheit immer ein Experte hinzugezogen werden. Rufen Sie uns einfach an: 0385 32 69 555

Wie Bergwerk Sie unterstützt

Die Anpassung ist für Laien nicht ohne weiteres umsetzbar. Wir haben für Sie jedoch ein preiswertes Paket zusammengestellt, damit wir dies für Sie erledigen können. Melden Sie sich einfach.

Für eine schnelle Bearbeitung halten Sie bitte Zugangsdaten zur Administration Ihrer Website und Ihres Hosting-Anbieters bereit.

Wir sollen Sie über wichtige Neuigkeiten informieren? Nutzen Sie hierzu unseren kostenlosen Informationsdienst für Partner.

Was sind Google Fonts

Google bietet mit Google Fonts einen Dienst an, der eine Sammlung von 1300 Schriftarten enthält, die kostenfrei genutzt werden können. Für die Gestaltung von Webseiten, Onlineshops oder Printwerbung können hier Beispieltexte in den Schriftarten angezeigt und ausgewählt werden.

Userinterface von Google Fonts

 

Wie werden Google Fonts eingebunden

Die Einbindung der Google Schriftarten kann über zwei Wege erfolgen:

  1. Schriftart runterladen
  2. Schriftart dynamisch einbinden

Beim Herunterladen der Fonts werden die Schrift-Dateien auf den eigenen Server gespeichert und über Stylesheets eingebunden. Die dynamische Einbindung erfolgt über einen Code im Quelltext der Website. Wenn ein Nutzer die eigene Seite aufruft wird eine Verbindung zum Google-Server aufgebaut und die Schriften anschließend geladen.

Urteil vom LG München vom 20.01.2022

Geklagt hatte ein Nutzer auf Unterlassung und Schadensersatz, da es keine Abfrage zur Einwilligung der Datenübertragung an Google auf der Website gab. Das Landgericht München gab dem Nutzer Recht und verurteilte die Website-Betreiberin zu einer Schadensersatzzahlung von 100,-€.

Was bedeutet das Urteil für Website-Betreiber?

Das Münchner Urteil stärkt die Datenschutz-Rechte der Nutzer im Internet. Es hat aber gleichzeitig weitreichende Folgen für viele Website- und Shop-Betreiber.

Jeder sollte wissen, ob er betroffen ist, da im Zweifel Webseiten oder Themes genutzt werden, deren technischer Hintergrund unklar ist. Dafür haben wir von Bergwerk oben ein Tool zur Verfügung gestellt, welches prüft, ob eine dynamische Einbettung der Google-Schriftarten vorliegt. Dieses Tool funktioniert für 90% der Webseiten. Drupal-Systeme laden Schriftarten erst nach, wenn die Website an sich schon geladen ist. Diese Fälle können wir nicht automatisiert prüfen. Rufen Sie uns in dem Fall einfach an. Wir prüfen dann persönlich.

Muss ich die Website ändern?

Ja, es muss zwingend eine Anpassung durchgeführt werden. Das Urteil zur Einbindung von Google Fonts legt zwar nicht klar fest, ob es ausreichend ist, dem Nutzer über das Cookie-Consent-Banner über die Verwendung von Google Fonts zu informieren.
Im Zweifel sollten jedoch verwendete Schriftarten lokal auf den eigenen Server gespeichert und eingebunden werden.

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