Um Menschen mit Einschränkungen den Zugang zu digitalen Inhalten zu Vereinfachen können Webseiten so angelegt oder angepasst werden, dass die Nutzung deutlich vereinfacht wird.
Für Menschen mit Sehbehinderungen ist es wichtig, Inhalte per Knopfdruck zu vergrößern oder auch zu verkleinern. Außerdem müssen Textinhalte auf Bildern so angelegt sein, dass auch ein Vorlese-System diese erkennt und zum Beispiel blinden Personen verfügbar machen kann.
Videoinhalte müssen untertitelt werden, damit auch Gehörlose verstehen, was gesprochen wird.
Checkliste für Barrierefreie Websites
- Textgöße muss änderbar sein
- Videoinhalte müssen untertitelt werden
- Es sollten hohe Kontraste verwendet werden
- Bildinhalte müssen mit Metainformationen zum Bild ausgestattet werden
- Textinhalte auf Bildern oder Schaltflächen müssen lesbar sein
Gibt es eine Pflicht für Barrierefreie Websites?
Grundsätzlich gibt es eine solche Pflicht nicht. Allerdings können manche Fördermittel an Vorgaben hinsichtlich der Barrierefreiheit geknüpft werden. Diese können wir gemeinsam besprechen.
Rufen Sie uns einfach an: 0385 32 69 5505